„Versprechen“:
Beim Spiken („Impfen“) spricht das BMEIA von Vollimmunisierung, wenn gegeben ist:
- Zwei Impfungen BioNTech Pfizer, Moderna oder AstraZeneca (die zweite Impfung darf nicht länger als 360 Tage zurückliegen)
- Eine Impfung Johnson & Johnson (die Impfung darf nicht länger als 270 Tage zurückliegen)
- Eine Impfung in Kombination mit nachgewiesener Genesung (die Impfung darf nicht länger als 360 Tage zurückliegen)
- „Auffrischungsimpfung“ nach bereits erfolgter Vollimmunisierung
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz :
Die Corona-Schutzimpfung wirkt. Sie hilft nachweislich, die Pandemie einzudämmen.
Geimpfte Personen sind besser vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt und leiden seltener an Spätfolgen.
Um einen Langzeitschutz zu erreichen, braucht es eine weitere Dosis (Auffrischung nach 6 Monaten) der Corona-Schutzimpfung, wie bei vielen anderen Impfungen auch. Damit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern vor allem jene, die sich nicht impfen lassen können, wie z.B. immungeschwächte Personen und Kinder, für die die Impfung noch nicht zugelassen ist.
Der Vollständigkeit halber:
- Können „Vollimmunisierte“ die Krankheit COVID-19 bekommen? JA
- Können „Vollimmunisierte“ andere mit SARS-CoV-2 oder Varianten anstecken?: JA
- Können „Vollimmunisierte“ einen schweren Verlauf haben und daran sterben?: JA, aber man vermutet eine geringere Wahrscheinlichkeit als bei Ungeimpften.
Erfolge:
Wir suchen noch nach Erfolgsbeispielen, wo durch das Spiken die Pandemie eingedämmt werden konnte. Bitte Informationen mailen an info(ät)gesundheitsinitiative.at